Reisebedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Mietbus und Sondergruppen

 

1. Buchung (Reise- & Transferleistungen) Die Anmeldung erfolgt durch den Bucher auch für alle in der Buchung enthaltenen Reiseteilnehmer, für deren Vertragspflichten der Bucher wie für seine eigenen Verpflichtungen einsteht. Der Reise-/Beförderungsvertrag kommt Auftragsbestätigung durch uns zustande. Bis zum Eingang einer schriftlichen Auftragsbestätigung ist kein Beförderungs-vertrag zustande gekommen.

2. Zahlung und Verpflichtungen

2.1. Bei langfristigen Buchungen ist eine Anzahlung von 10% des Reisepreises zu leisten, jedoch mindestens 100€. Die Restzahlung ist 28 Tage vor Fahrtbeginn, abzüglich Anzahlung zu leisten.

2.2. Bei Buchungen mit Fahrtbeginn innerhalb der kommenden 2 Monate erfolgt eine Rechnung über den Gesamtbetrag. Die Zahlung ist bis spätestens 28 Tage vor Abfahrt zu leisten.

2.3. Sollten Sie den Reisepreis nicht rechtzeitig zahlen, können Mahngebühren zu Ihren Lasten entstehen. Bei Nichtzahlung des Reisepreises vor Fahrtantritt trotz Mahnung mit Fristsetzung wird der Reise-/Beförderungsvertrag selbst-wirksam kostenpflichtig lt. Punkt 4.3 der AGB storniert.

2.4. Zahlungen werden ausschließlich in Euro akzeptiert, Nebenkosten des Geldverkehrs sind ausschließlich vom Kunden zu tragen.

2.5. Einfache Reinigungskosten sind in den angebotenen Preisen enthalten. Kosten für die Reinigung übermäßig verschmutzter Fahrzeuge und die Behebung von eigenverschuldeten Schäden sind gesondert vom Kunden zu tragen.

3. Absage, Leistungs- u. Preisänderungen

3.1. Wird die Reise in Folge - bei Vertrags-abschluss nicht vorhersehbarer - höherer Gewalt, gefährdet, ist sie nicht durchführbar, so können Sie wie auch wir den Vertrag kündigen. Maßgeblich dafür sind ausschließlich gesetzliche Vorgaben / Maßnahmen. Die Rechtsfolgen ergeben sich aus dem Gesetz.

3.2. Wir sind berechtigt, den vereinbarten Inhalt des Reisevertrages nur aus rechtlich zulässigen Gründen zu ändern. Änderungen oder Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsschluss notwendig und die nicht von uns herbeigeführt werden, sind nur zulässig, soweit diese Änderungen und Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen.

3.3. Wir sind verpflichtet, Kunden über eine zulässige Reiseabsage oder eine erhebliche Änderung einer wesentlichen Reiseleistung unverzüglich nach Kenntnis zu unterrichten.

3.4. Preisänderungen sind nach Abschluss des Reisevertrages im Falle der Erhöhung der Beförderungskosten oder der Abgaben für bestimmte Leistungen, wie Hafen- oder Mautgebühren in dem Umfang möglich, wie sich die Erhöhung der Beförderungskosten oder Abgaben für bestimmte Leistungen pro Kopf bzw. Sitzplatz auf den Reisepreis auswirkt, wenn zwischen dem Eingang der Reisebestätigung/ Rechnung und dem vereinbarten Reiseantritt mehr als 4 Monate liegen. Sollte dies der Fall sein, wird der Kunde unverzüglich, spätestens jedoch 21 Tage vor Reiseantritt, davon in Kenntnis gesetzt. Preiserhöhungen danach sind nicht zulässig. Bei einer Preiserhöhung von mehr als 5% des Reisepreises oder bei einer erheblichen Änderung einer für den Reisezweck wesentlichen Reiseleistung kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten. Der Kunde ist verpflichtet, diese Rechte uns gegenüber unverzüglich nach Erhalt der Änderungsmitteilung geltend zu machen. Hierzu wird die Schriftform empfohlen.

 

4. Rücktritt und Umbuchung des Kunden

4.1. Sie können jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Der Rücktritt sollte aus Beweisgründen nach Möglichkeit in der Schriftform erfolgen. Maßgebend ist der Zeitpunkt der persönlichen Kenntnisnahme durch uns.

4.2. Nach erfolgter Buchung kann eine Änderung an der Buchung nur gegen eine Grundgebühr von 30€ vorgenommen werden. Umbuchungen sind nur bei Verfügbarkeit möglich. Unabhängig von der Gebühr können weitere Mehrkosten für umgebuchte Leistungen/Auslagen entstehen.

4.3. Im Falle eines Kundenseitigen Rücktritts wird eine pauschalierte Entschädigung fällig, die sich nach nachstehenden Prozentsätzen vom Reisepreis berechnet. Es steht Ihnen frei, nachzuweisen, dass gar kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist. Die Stornokosten im Überblick:

bis 29 Tage 15%, 28 - 15. Tage 50%,
14 - 7 Tage 75%, ab 6 Tage vor Abfahrt 90%.  Sonderregelung Großkunden laut Angebot.

Unabhängig von den pauschalierten Beträgen können weitere Kosten für Auslagen entstehen, diese sind gesondert im Auftrag ausgewiesen.

5. Haftung

5.1. Unsere Haftung richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften.

5.2. Die vertragliche Haftung von uns als Busunternehmen für Schäden, ist auf den doppelten Reisepreis beschränkt, sofern ein Schaden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wurde oder allein darauf beruht, dass für den entstandenen Schaden alleine ein von uns eingesetzter Leistungsträger verantwortlich ist. Haftungseinschränkende oder haftungsausschließende gesetzliche Vorschriften, die auf internationalen Übereinkommen beruhen und auf die sich ein von uns eingesetzter Leistungsträger berufen kann, gelten auch zu unseren Gunsten.

5.3. Für Schadensersatzansprüche, die aus unerlaubter Handlung resultieren, wird keine Haftung übernommen, gleiches gilt für nicht durch uns organisierte / geduldete Leistungen / Handlungen.

5.4 Wir haften - auch nach Abreise nach §651 j BGB nicht für Reisebeeinträchtigung, die auf höhere Gewalt (Terrorismus, Erdbeben, Sturm, Epidemien etc.), Veranstalter- und leistungsfremde Leistungen, Streiks oder verkehrsbehindernde Beeinträchtigungen zurückzuführen sind.

6. Vertragsobliegenheiten und Hinweise

6.0. Wird die Reiseleistung nicht vertragsmäßig erbracht, haben Sie nur dann die gesetzlichen Gewährleistungsrechte der Abhilfe, Minderung des Reisepreises, Kündigung des Vertrages und des Schadenersatzes, wenn Sie es nicht schuldhaft unterlassen, einen aufgetretenen Mangel während der Reise uns anzuzeigen.

6.1. Sie können bei einem Mangel nur selbst Abhilfe schaffen oder bei einem erheblichen Mangel die Reise kündigen, wenn Sie uns eine angemessene Frist zur Abhilfeleistung einräumen. In fremden Ländern kann vermeintlicher „Mangel“ nicht immer mit eigenen Gewohnheiten / Gepflogenheiten gleichgesetzt werden.  Einer Frist bedarf es nicht, wenn die Abhilfe unmöglich ist, von uns verweigert wird oder nicht in einem realistischen Zeitraum ermöglicht werden kann.

6.2. Eine Mängelanzeige nehmen wir zu üblichen Arbeitszeiten entgegen, in der Regel sind wir durchgehend erreichbar. Je nach Reise erhalten Sie auch eine extra Notrufnummer. Eine Eingangsbestätigung ihrer Mängelanzeige erhalten Sie umgehend nach Kenntnisnahme durch uns per e-Mail, per Fax, oder SMS, oder vor Ort von unserem Repräsentanten. Eine Anzeige ohne Kenntnisnahme durch uns genügt nicht.

 

6.3. Gewährleistungsansprüche haben Sie nach dem Gesetz innerhalb eines Monats nach dem vertraglichen Reiseende am Sitz von
ES-TOURISTIK Hauptstr. 30, 69245 Bammental, geltend zu machen. Eine Anmeldung der Ansprüche bei Ihrem örtlichen Reisebüro, Vermittler, Fahrer, oder Reiseleiter genügt nicht. Nach Ablauf der Frist können Sie Ansprüche nur geltend machen, wenn Sie nachweisbar ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist verhindert worden sind.

6.4. Ansprüche aus dem Reisevertrag können nur durch den Buchenden selbst geltend gemacht werden. Eine Abtretung dieser Ansprüche ist unzulässig. Vertragliche Ansprüche verjähren ein Jahr nach dem vertraglich vereinbarten Ende der Reise. Solange zwischen uns und Ihren Verhandlungen über den Anspruch oder die den Anspruch begründenden Umstände geführt werden, die vor den Eintreten der Verjährungsfrist begonnen wurden, ist die Verjährung gehemmt. Die Hemmung endet, wenn ein Teil die Fortsetzung der Verhandlungen verweigert. Für Ansprüche aus unerlaubter Handlung gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen

6.5. Alle Angebote und die enthaltenen Preise verstehen sich exklusive möglicher Straßen-, Maut-, Park-, Fähr- und Stadteinfahrtsgebühren sowie anfallender Übernachtungskosten für das Fahrpersonal bei Mehrtagesfahrten, sofern nicht abweichend bestätigt.

6.6. Sofern während der Reisedurchführung angefallene Parkgebühren, Hotel- oder Verpflegungskosten nicht von Ihnen vor Ort getragen werden und Ihnen durch uns nachträglich in Rechnung gestellt werden müssen, wird – zusätzlich zu den ausgelegten Gebühren bzw. Kosten - eine Verwaltungspauschale i.H. von 15 € berechnet.

6.7. Richten Sie sich bitte nach der Obergrenze von einem Gepäckstück mit max. 20kg und einem Handgepäck max. 5 kg pro Person. Kleinbusse können eine Minderkapazität aufweisen. Mehrgepäck und Mobilitätshilfen sind unbedingt bei Buchung mit anzuzeigen.

6.8. Mobilitätseingeschränkte Gäste dürfen Fluchtwege nicht hemmen und müssen allein Ein- & Aussteigen können, respektive eine Hilfsperson dabeihaben.

6.9. Dem Buspersonal sind die gesetzlichen Ruhepausen im Interesse der eigenen Sicherheit auch zu gönnen und nach Anweisung in den Pausen auch den Bus zu verlassen, nur bei einem verschlossen Bus ohne Fahrgäste sind die Pausenzeiten auch gesetzlich gültig.

6.10. Bei Fahrten mit erhöhtem Beförderungsrisiko (z.B. Stadion-, SKI-Fahrten, Demo‘s Schulen etc.) behalten wir uns vor, eine Kaution von bis zu € 25,00 p. P. vor Fahrtantritt in bar zu erheben. Diese wird bei komplikationsfreiem Reiseverlauf zum Fahrtende zurückgezahlt. Sollte bei Buchung nicht mit angegeben werden, dass es sich um eine derartige Fahrt handelt, behalten wir uns eine kostenpflichtige Aufhebung des geschlossenen Vertrages auch noch am Abfahrtag und während der Fahrt vor.

7. Pass-, Visa-, Gesundheitsbestimmungen

Bitte informieren Sie sich über die für das jeweilige Reiseland geltenden Pass- und Visavorschriften sowie über gesundheitliche Formalitäten (Impfungen). Die Informations-beschaffung ist ausschließlich Kundensache. Sollte die Durchführung der Reise aus Gründen, die auf nicht ordnungsgemäße Reisepapiere zurückzuführen sind, vereitelt oder behindert werden, übernehmen wir keine Haftung und können den Vertrag auch noch während der Fahrt Haftungsfrei kündigen.

7. Nebenabreden

Bedürfen der Schriftform, sollten einzelne Punkte ungültig sein, verliert nicht das restliche Vertragswerk seine Gültigkeit.

Stand: Januar 2020 ©es-touristik.de



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